Sorgenfrei in Rente
Wann kann ich in Rente?
Wann bin ich finanziell frei? Verbinde Vermögensaufbau, Dividenden und deine späteren Renten zu einer persönlichen Modellrechnung.

Wann wird dein Ziel erreichbar?
Auf Basis deiner Eingaben
–
Vom Vermögensaufbau zur finanziellen Freiheit
Jahreswerte anzeigen +
| Alter | Depotwert | Dividende brutto | Dividende netto | Renten brutto | Renten netto | Netto aus Einkünften | Depotentnahme | Überschuss reinvestiert | Verbrauch gedeckt |
|---|
Modell verständlich erklärt
Was fließt in die Rechnung ein?
Der Rechner verbindet Vermögensaufbau und spätere Einkommensquellen. Er ersetzt keine individuelle Renten-, Steuer- oder Anlageberatung.
Vermögensaufbau
Depotvermögen und monatliche Sparrate wachsen bis zum gewünschten Rentenalter mit der erwarteten Kursentwicklung. Bei aktivierter Wiederanlage kommen die Netto-Dividenden hinzu. Ab dem Wunschalter wird keine zusätzliche Kursentwicklung mehr angesetzt.
Dividenden und Freibetrag
Die Dividendenrendite wird auf den jeweiligen Depotwert angewendet. Vom gewählten steuerfreien Betrag wird eine mögliche anderweitige Nutzung abgezogen; darüber werden vereinfachend 26,375 % Steuer berechnet.
Gesetzliche Rente
Die eingegebene gesetzliche Rente beginnt modellhaft mit 67. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns.
Weitere Renten
Die Betriebsrente wird ab dem gewählten Alter für die angegebene Dauer berücksichtigt. Riester fließt modellhaft vom 67. bis einschließlich 99. Lebensjahr ein. Beide werden vereinfachend vollständig steuerpflichtig behandelt.
Verbrauch, Entnahme und Überschuss
Ab dem gewünschten Rentenalter wird das gewünschte Netto-Einkommen als monatlicher Verbrauch angesetzt. Dividenden und Renten decken diesen zuerst; eine Lücke wird aus dem Depot entnommen. Nur ein tatsächlich verbleibender und aktiv reinvestierter Überschuss kann den Depotwert danach erhöhen.
Teilzeit möglich
Als Orientierung markiert die Kurve den ersten Zeitpunkt, an dem 50 % des gewünschten Netto-Einkommens aus den modellierten Quellen gedeckt wären.
Steuerfreier Betrag
Zur Auswahl stehen 1.000 oder 2.000 Euro Pauschbetrag, die vereinfachten NV-Werte für eine Person oder ein Ehepaar sowie eine Berechnung ohne steuerfreien Betrag. Bereits anderweitig genutzte Beträge werden abgezogen.
Rentenbesteuerung
Der steuerpflichtige Anteil steigt mit dem Rentenbeginn.
Für einen Rentenbeginn 2026 werden 84 % der gesetzlichen Rente angesetzt, 2046 sind es 94 %. Ab 2058 beträgt der Anteil 100 %. Maßgeblich ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs.
- Die Staffel des Besteuerungsanteils folgt vereinfachend § 22 EStG. Der steuerfreie Rentenbetrag wird in der Realität individuell festgeschrieben.
- Die Einkommensteuer wird mit dem Grundtarif 2026 und dem Grundfreibetrag von 12.348 € modelliert. Zukünftige Tarife und Freibeträge sind unbekannt.
- Kranken- und Pflegeversicherung werden pauschal mit 12 % angesetzt. Zusatzbeiträge, Kinderlosenzuschlag, Freibeträge für Betriebsrenten und der tatsächliche Versicherungsstatus können abweichen.
- Rentenanpassungen, Inflation, Kirchensteuer, Quellensteuer, ETF-Teilfreistellungen, Gebühren und sonstige Einkünfte sind nicht berücksichtigt.
- Die verwendete Rendite ist keine Prognose. Kapitalmärkte entwickeln sich nicht gleichmäßig und Ausschüttungen können sinken oder ausfallen.
- Quellen: § 22 EStG und § 32a EStG.