Sorgenfrei in Rente

Wann kann ich in Rente?

Wann bin ich finanziell frei? Verbinde Vermögensaufbau, Dividenden und deine späteren Renten zu einer persönlichen Modellrechnung.

Entspannter Ruhestand am See mit einer digitalen Finanzplanung auf dem Tisch
Bild mit KI erstellt
Eingaben

Deine Ausgangslage.

Alle Beträge gelten in heutigen Euro.

Vereinfachte Steuerannahmen: Der gewählte steuerfreie Betrag wird jährlich neu berücksichtigt. Auf darüberliegende Dividenden werden 26,375 % Steuer sowie auf Renten pauschal 12 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angesetzt. Die Einkommensteuer wird modellhaft mit dem Tarif 2026 berechnet.

Hinweis zur NV-Option: Der Rechner übernimmt dafür vereinfachend die Werte von 13.384 € je Person beziehungsweise 26.768 € für ein Ehepaar im Jahr 2026. Ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, entscheidet das Finanzamt; für längere Zeiträume wird eine fortbestehende Berechtigung lediglich unterstellt.

Hinweis zur Entnahme: Eine Einkommenslücke wird ab dem gewünschten Rentenalter aus dem Depot gedeckt, solange dort Kapital vorhanden ist. Mögliche Steuern auf Anteilsverkäufe werden dabei nicht berücksichtigt.

🔒 Deine Daten bleiben bei dir. Alle Eingaben dienen lediglich der Berechnung in deinem Browser. Sie werden weder gespeichert noch an einen Server übertragen.

Deine Modellrechnung

Wann wird dein Ziel erreichbar?

Auf Basis deiner Eingaben

Voraussichtlicher Zielzeitpunkt

Depot im gewünschten Rentenalter
Ausschüttungen im gewünschten Alter
Gesetzliche Rente ab 67
Geschätzte Renten netto ab 67
Dein Weg

Vom Vermögensaufbau zur finanziellen Freiheit

DepotwertNetto-EinkommenZiel
    Jahreswerte anzeigen +
    AlterDepotwertDividende bruttoDividende nettoRenten bruttoRenten nettoNetto aus EinkünftenDepotentnahmeÜberschuss reinvestiertVerbrauch gedeckt

    Modell verständlich erklärt

    Was fließt in die Rechnung ein?

    Der Rechner verbindet Vermögensaufbau und spätere Einkommensquellen. Er ersetzt keine individuelle Renten-, Steuer- oder Anlageberatung.

    01

    Vermögensaufbau

    Depotvermögen und monatliche Sparrate wachsen bis zum gewünschten Rentenalter mit der erwarteten Kursentwicklung. Bei aktivierter Wiederanlage kommen die Netto-Dividenden hinzu. Ab dem Wunschalter wird keine zusätzliche Kursentwicklung mehr angesetzt.

    02

    Dividenden und Freibetrag

    Die Dividendenrendite wird auf den jeweiligen Depotwert angewendet. Vom gewählten steuerfreien Betrag wird eine mögliche anderweitige Nutzung abgezogen; darüber werden vereinfachend 26,375 % Steuer berechnet.

    03

    Gesetzliche Rente

    Die eingegebene gesetzliche Rente beginnt modellhaft mit 67. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns.

    04

    Weitere Renten

    Die Betriebsrente wird ab dem gewählten Alter für die angegebene Dauer berücksichtigt. Riester fließt modellhaft vom 67. bis einschließlich 99. Lebensjahr ein. Beide werden vereinfachend vollständig steuerpflichtig behandelt.

    05

    Verbrauch, Entnahme und Überschuss

    Ab dem gewünschten Rentenalter wird das gewünschte Netto-Einkommen als monatlicher Verbrauch angesetzt. Dividenden und Renten decken diesen zuerst; eine Lücke wird aus dem Depot entnommen. Nur ein tatsächlich verbleibender und aktiv reinvestierter Überschuss kann den Depotwert danach erhöhen.

    06

    Teilzeit möglich

    Als Orientierung markiert die Kurve den ersten Zeitpunkt, an dem 50 % des gewünschten Netto-Einkommens aus den modellierten Quellen gedeckt wären.

    07

    Steuerfreier Betrag

    Zur Auswahl stehen 1.000 oder 2.000 Euro Pauschbetrag, die vereinfachten NV-Werte für eine Person oder ein Ehepaar sowie eine Berechnung ohne steuerfreien Betrag. Bereits anderweitig genutzte Beträge werden abgezogen.

    Rentenbesteuerung

    Der steuerpflichtige Anteil steigt mit dem Rentenbeginn.

    Für einen Rentenbeginn 2026 werden 84 % der gesetzlichen Rente angesetzt, 2046 sind es 94 %. Ab 2058 beträgt der Anteil 100 %. Maßgeblich ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs.

    Wichtige Hinweise
    • Die Staffel des Besteuerungsanteils folgt vereinfachend § 22 EStG. Der steuerfreie Rentenbetrag wird in der Realität individuell festgeschrieben.
    • Die Einkommensteuer wird mit dem Grundtarif 2026 und dem Grundfreibetrag von 12.348 € modelliert. Zukünftige Tarife und Freibeträge sind unbekannt.
    • Kranken- und Pflegeversicherung werden pauschal mit 12 % angesetzt. Zusatzbeiträge, Kinderlosenzuschlag, Freibeträge für Betriebsrenten und der tatsächliche Versicherungsstatus können abweichen.
    • Rentenanpassungen, Inflation, Kirchensteuer, Quellensteuer, ETF-Teilfreistellungen, Gebühren und sonstige Einkünfte sind nicht berücksichtigt.
    • Die verwendete Rendite ist keine Prognose. Kapitalmärkte entwickeln sich nicht gleichmäßig und Ausschüttungen können sinken oder ausfallen.
    • Quellen: § 22 EStG und § 32a EStG.